Informationen zum Batteriepfand
Beim Kauf einer Starterbatterie wird gemäß §10 des Batteriegesetzes ein Batteriepfand in Höhe von 7,50 € (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben, wenn keine Altbatterie zurückgegeben wird. Diese Regelung gilt ausschließlich für Starterbatterien – andere Batterietypen wie Versorgungs- oder Antriebsbatterien sind davon ausgenommen. Grundvoraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Sie in der Vergangenheit eine Batterie bei uns gekauft und das Batteriepfand an uns gezahlt haben. Die Entsorgung der Altbatterie ist jedoch an vielen Stellen möglich, etwa bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthändler, einer Werkstatt oder im Fachhandel für Autozubehör. Da das Pfand nur gegen einen Entsorgungsnachweis erstattet wird, ist es wichtig, sich die Abgabe der alten Batterie schriftlich bestätigen zu lassen. Dieser Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entsorgung und spätestens 30 Tage nach dem Kauf bei uns eingereicht werden.
Pfanderstattung per Entsorgungsnachweis – So funktioniert’s
Schritt 1: Muster Entsorgungsnachweis ausfüllen und ausdrucken
Laden Sie das Dokument Muster Batterieentsorgungsnachweis herunter, füllen und drucken Sie es aus. Falls Sie keinen Drucker haben, können Sie an der Abgabestelle um eine schriftliche Bestätigung bitten. Alternativ kann die Bestätigung auch auf unserer Rechnung vermerkt werden.
Muster BatterieentsorgungsnachweisSchritt 2: Altbatterie entsorgen
Bringen Sie die Altbatterie zu einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, einer Werkstatt oder einem Händler, der Starterbatterien verkauft. Achten Sie darauf, sich die Entsorgung schriftlich auf dem Entsorgungsnachweis bestätigen zu lassen. Der Nachweis gibt an, dass Sie eine Batterie entsorgt haben und (noch) kein Pfand zurückerhalten haben.
Tipp: Transportieren Sie die Batterie aufrecht, um ein Auslaufen zu vermeiden!
Schritt 3: Entsorgungsnachweis hochladen
Laden Sie den Entsorgungsnachweis über das untenstehende Online-Formular hoch, um Ihr Batteriepfand erstattet zu bekommen. Die Bearbeitung kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Die Rückerstattung erfolgt über die gleiche Zahlungsmethode wie beim Kauf der neuen Starterbatterie.
Hinweis: Ohne gültigen Nachweis ist eine Erstattung des Pfands nicht möglich. Zu alte Nachweise müssen wir leider ablehnen.
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